Im Überblick
Ein Klick im Netz, und die Ladeleistung bricht ein: Warum die neue Drosselpflicht kein Papiertiger ist – wie Fachbetriebe jetzt agieren können!
Von Oliver Blumberg,
Senior Content Manager Marketing
Lesezeit: 4 Minuten

Ich weiß nicht, wie Sie darüber denken, aber …
… als mir das erste Mal der Begriff „verpflichtende netzdienliche Steuerung“ begegnet ist, musste ich schlucken. Führen wir auf der Stromautobahn jetzt allen Ernstes ein Tempolimit ein? Würgen wir neue Technologien genau in dem Moment ab, in dem sie frisch installiert sind und Fahrt aufnehmen sollen?
Es ist verführerisch, das Ganze als bürokratische Schikane abzutun. Tatsächlich dient die netzorientierte Steuerung der Netzstabilität – und davon profitieren wir alle. Holen wir das Thema also lieber gemeinsam aus der Stammtisch-Ecke und blicken auf die harten Fakten – denn diese Vorschrift hat unmittelbare Folgen für Ihr Geschäft.
Phantom im Verteilerkasten? – Was steckt hinter dem Netz-Eingriff?
Freitagnachmittag, kurz vor Feierabend. Ein langjähriger Kunde ruft an. Er hat irgendwo gelesen, dass der Netzbetreiber seine neue Wallbox bald fernsteuern darf. Er fragt: „Sitze ich jetzt im Dunkeln, wenn alle Nachbarn gleichzeitig ihre E-Autos laden?“
Solche Fragen landen zunehmend auf den Schreibtischen von Elektrofachbetrieben. Denn: Seit Januar 2024 ist eine neue Fassung von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Vergessen Sie schwammige Absichtserklärungen – diese Vorschrift wirkt sich direkt auf Ihr Geschäft aus: § 14a EnWG erlaubt es Netzbetreibern in ganz Deutschland, bei drohenden Engpässen die Leistung bestimmter Geräte aktiv zu drosseln. Damit verbunden sind konkrete Pflichten, die Sie heute umsetzen müssen: Wer das als Fachbetrieb ignoriert, riskiert nicht nur unzufriedene Kunden, sondern im schlimmsten Fall handfeste Bußgelder.

Diese Geräte stehen auf der Drossel-Liste
Sommerabend im Neubaugebiet: 40 Elektroautos hängen am Netz, dutzende Wärmepumpen laufen an. Die Infrastruktur ächzt. Genau in solchen kritischen Momenten zieht der Netzbetreiber künftig die Handbremse. Nicht mit einem totalen Blackout, aber mit einer gezielten Leistungsreduktion für energieintensive Geräte und Anlagen – auf eine Leistung von exakt 4,2 Kilowatt. Aber welche Hardware kann von einer erzwungenen Leistunsgreduktion betroffen sein? Eine Orientierungshilfe bieten die nachfolgenden Beispiele:

Nicht in die Nachrüstfalle tappen!
Die gute Nachricht: 4,2 kW reichen immer noch aus, um ein Haus warmzuhalten. Elektrofahrzeuge lassen sich in moderater Geschwindigkeit bei 4,2 kW weiterhin laden. Die schlechte Nachricht: Viele Netzbetreiber können das Drossel-Signal heute aus technischen Gründen noch gar nicht senden. Aber: Die Pflicht zur Vorrüstung elektrischer Geräte und Anlagen besteht schon. Das heißt konkret: Wer heute ohne Steuerbarkeit installiert, baut seinen Kunden eine Nachrüstfalle ein. Dort sollte niemand hineintappen – so etwas kostet am Ende jede Menge Zeit und Geld.
Wie sich eine solche Drosselung in der echten Praxis auswirkt und was das für den Alltag bedeutet, erklärt das Sonepar-Team in einer aktuellen Folge der Weiterhelfer-Team Sonepar-Weiterhelfer-Show rund um § 14a EnWG. Hier reinschauen und kostenfrei informieren!
Beratungspflicht: Wie lassen sich Haftungsrisiken minimieren?
Bei ausbleibender Beratung haben planende und installierende Fachbetriebe ein Haftungsproblem: Wer als Fachkraft eine Anlage in Betrieb nimmt, ist verpflichtet, Anlagenbetreiber über relevante Umstände aufzuklären. Die Beratung ist schriftlich zu dokumentieren. Ein beiläufig erteilter Hinweis “Da ändert sich bald etwas…” reicht nicht aus. Fachbetriebe müssen ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern klar machen, …
- dass eine Hardware steuerbar sein muss,
- dass eine offizielle Anmeldung zwingend notwendig ist und,
- dass eventuell ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nachgerüstet werden muss.
Erschwerend kommt hinzu: Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber sind so individuell wie ein Fingerabdruck. Was in Köln Vorschrift ist, kann in Stuttgart entweder gar nicht oder inhaltlich anders geregelt sein.
Handfest und normkonform: Die Technik hinter der Direktsteuerung
All dieses Wissen ist hilfreich, aber grau ist alle Theorie. Entscheidend ist: Wie kommt eine Anlage normgerecht ans Netz?
Der bewährte Standardweg ist zunächst die klassische Direktsteuerung: Der Netzbetreiber schickt ein Rundsteuersignal. Ein Relais klickt. Die Anlage fährt die Leistung runter. Fertig.
Technisch benötigen Sie dafür in der Regel ein paar robuste Standardkomponenten: Koppelrelais, Klemmblöcke und – je nach lokaler TAB – eine entsprechende Steuerbox als Schnittstelle. Das ist keine Raketenwissenschaft, sondern grundsolides Handwerk. Es erfüllt die gesetzlichen Vorschriften zu einhundert Prozent. TAB-konforme Bauteile für diese Basislösung haben wir für unsere Kundinnen und Kunden bestellfertig gebündelt. Mit einem Klick geht es hier direkt zu den Modulen im Sonepar-Shop:
Erleben, abhaken – und den nächsten Schritt gehen
Möchten Sie die Schaltungen und Steuerboxen einmal hautnah erleben? Haben Sie individuelle Rückfragen? Wenden Sie sich dazu gerne direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei Sonepar. Dieser kann Ihre Fragen beantworten und gemeinsam mit speziell geschulten Experten ideale Lösungen für Ihr Projekt entwickeln. Alternativ dazu nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular | Sonepar . Hier lautet das Stichwort „Unterstützung zu § 14a EnWG“. Wir kommen dann persönlich auf Sie zu.
Auf den Sonepar Trend+Technik-Events 2026 können Sie Komponenten auf Herz und Nieren prüfen. Für den schnellen Wissens-Snack zwischendurch empfehlen wir eines unserer kompakten Online-Webinare. Infos zu Anmeldung und Terminauswahl finden Sie unter diesem Link: Online-Kurz-Webinare rund um §14a.
Machen Sie § 14a EnWG zum erfolgreichen Boxenstopp!
Wer einmal Zugang zur 14a-Materie gefunden hat, wird schnell erkennen: Die netzdienliche Steuerung hat nichts mit einem Tempolimit für zukunftsweisende Technologien zu tun. Es wird auch niemand per Notbremse gezwungen, ein Gerät oder eine Anlage zu stoppen. Eine kompakte Zusammenfassung, wie Sie §14a zum Boxenstopp für eine erfolgreiche Zukunft machen, finden Sie in unserer kostenfreien Info-Broschüre „Alles klar. Alles da.“
Übrigens: Die Direktsteuerung ist der sichere und einfache Pflichtweg. Aber was passiert, wenn auf dem Dach noch eine Photovoltaikanlage liegt und im Keller ein Speicher summt? In solchen Fällen erzielt ein Home-Energy-Management-System (HEMS) für Ihre Kunden bemerkenswerte Effizienzgewinne. Wie ein smartes HEMS zukunftsweisende Energietechnik zu einem Effizienzerlebnis macht, erfahren Sie schon bald in unserem nächsten Blog-Beitrag rund um die netzdienliche Steuerung.
Welche Erfahrungen haben Sie mit den regionalen Vorgaben Ihrer Netzbetreiber gemacht? Läuft die Anmeldung reibungslos oder hakt es in der Praxis? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!
Es grüßt Sie herzlich

Ihr
Oliver Blumberg
Senior Content Manager Marketing
Sonepar in Deutschland
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