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Austausch von Rauchwarnmeldern: Fristen beachten!

Alle Bundesländer haben mittlerweile ihre Landesbauordnung dahingehend geändert, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und anderen Wohneinrichtungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was viele nicht wissen: Es gibt auch eine Pflicht, Rauchwarnmelder regelmäßig zu tauschen. Spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der ersten Inbetriebnahme muss ein neuer Melder her. In einigen Bundesländern ist dieser Austausch, bedingt durch die Einbau- bzw. Übergangsfristen (siehe Tabelle), bereits abgelaufen oder steht jetzt an.

Eine Tabelle mit den Übergangsfristen Rauchwarnmelder der Bundesländer
Einbau- und Übergangsfristen der einzelnen Bundesländer:
Orange Kennzeichnung – Austauschpflicht steht in 2023 an.
Rote Kennzeichnung – Austauschpflicht bereits abgelaufen.
(Quelle: Forum Brandrauchprävention e. V.)

Für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern empfiehlt die DIN 14676-2:2018-12 als Dienstleistungserbringer die „Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“.

Auch den Austausch sollte
sicherheitshalber die „Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ vornehmen.

Sollten Sie Interesse an einer zertifizierten Schulung zur Erlangung des Kompetenznachweises „Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ haben oder müssen Sie Ihren Nachweis verlängern, finden Sie unsere speziellen Webinare auf unserer Website im Bereich „Service und Lösungen“.

Bevor es brenzlig wird – jetzt zum Webinar anmelden!

Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.

Datum/Uhrzeit: 05.09.2024 | 12:00 – 17:00 Uhr | Ort: Sonepar-Lern-Welt | Webinar – jetzt anmelden

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Datum/Uhrzeit: 12.11.2024 | 12:00 – 17:00 Uhr | Ort: Sonepar Lern-Welt | Webinar – jetzt anmelden

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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Heinz-Günter Hüske
Akademie/Trainer/
Gebäudeautomation

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Dieser Beitrag ist ursprünglich im Sonepar-Report der Ausgabe April 2023 auf der Seite 38 erschienen.

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