Rauchwarnmelder sind ein wichtiges Element für sicheres Wohnen.
Damit Menschen mit Einschränkungen sie nutzen können,
müssen bestimmte Punkte beachtet werden.
Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor beim Planen neuer Gebäude. Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist der Brandschutz. Das gilt natürlich auch für das barrierefreie Bauen. Rauchwarnmelder müssen in diesen Wohnräumen besondere Anforderungen erfüllen, damit Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen sie barrierefrei nutzen können.
Barrierefreie Wohnräume sind gefragter denn je
Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen ist groß: In Deutschland brauchen wir bis zum Jahr 2035 über drei Millionen Wohnungen, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen zugeschnitten sind. Was in diesen nicht fehlen darf, sind barrierefrei nutzbare Rauchwarnmelder. Ei Electronics bietet unterschiedliche Lösungen für Melder, die ein sicheres Wohnen ermöglichen.
Barrierefreiheit kurz erklärt
Beginnen wir mit der wichtigsten Wissensgrundlage in diesem Zusammenhang und klären den Begriff der Barrierefreiheit. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) wird er folgendermaßen definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Das steckt hinter dem Zwei-Sinne-Prinzip
Für die Installation barrierefreier Melder gilt das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Vorgabe für Rauchmelder, die unter der Norm DIN 18040-2 bundesweit in den Technischen Baubestimmungen verankert ist. Das heißt: Bei barrierefreien Rauchwarnmeldern müssen mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen, Tasten immer gleichzeitig angesprochen werden.
Warnsignal via Vibrationskissen und Blitzleuchte
Rauchmelder in Wohnräumen für körperlich eingeschränkte Menschen müssen sowohl nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren als auch barrierefrei bedienbar sein. Doch wie funktionieren Rauchmelder, die diese gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen? Im Grunde handelt es sich um Funk-Rauchwarnmelder. Durch ergänzendes Zubehör in Form von Signalgebern kommen vernetzte Melder zum Einsatz. Für hörgeschädigte und gehörlose Menschen bietet Ei Electronics das Alarmierungsmodul Ei170RF an. Im Ernstfall wird die Person sowohl taktil durch ein Vibrationskissen gewarnt als auch visuell durch eine Blitzleuchte. Für eine optimale Anwendung eignet sich die Einknopf-Fernbedienung Ei450.
So wird die Installation noch smarter
Zusätzlich zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen lässt sich die eigene Wohnung mit etwas technischem Know-how sogar noch sicherer machen. Das funktioniert mit der Installation von Koppelmodulen: Die vernetzbaren Melder lassen sich problemlos an externe Notrufsysteme, Brandmeldeanlagen oder an Systeme zur Gebäudeautomatisierung anhängen. Dafür kommen die Koppelmodule Ei413 sowie Ei414 in Frage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die vernetzten Rauchwarnmelder in das eigene Smart Home zu integrieren.
Mehr Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen und Lösungen finden Sie im Infoblatt „Barrierefreiheit“.