Trends & Zukunft

Der nächste Schritt zu mehr PV

Was kommt mit dem Solarpaket 1 auf uns zu? Unser Stefan Schröder, Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik, hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Nachdem der Gesetzentwurf zur „Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes und weitere energiewirtschaftsrechtliche Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, bekannt als Solarpaket 1, am 26.04.2024 im Bundestag und Bundesrat angenommen wurden, wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift übermittelt und ist am 16.05.2024 in Kraft getreten. So weit die Formalien.

Ein Großteil der Neuerungen ist also seit dem Tag nach der Verkündung gültig. Mit dem Beschluss zum Solarpaket 1 werden wesentliche Teile der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umgesetzt:

Die Punkte

  • Mehr Tempo beim Ausbau von PV-Anlagen auf Gebäuden
  • Verstärkung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen
  • Verstärkung des Ausbaus der Windkraft und Biomasse sowie der Stromnetze
  • Netzanschlüsse und Speicher für Erneuerbare Energien

Bürokratische Hürden sollen schrumpfen

Das neue Solarpaket 1 reduziert bürokratische Hürden für den Betrieb von PV-Anlagen auf Gebäudedächern mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen. Um den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern die Nutzung von preisgünstigem Solarstrom zu erleichtern, wird unter anderem die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung aufgenommen.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht eine effiziente Bereitstellung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes mit minimaler Bürokratie. Der selbst erzeugte Strom aus einer Solaranlage wird hinter dem Netzverknüpfungspunkt auf die Gebäudenutzer verteilt und von ihren Netzbezügen abgezogen.

PV auf dem Dach:

Im Gegensatz zum Mieterstrom-Modell, bei dem Bewohner für Solarstrom zahlen mussten, wird lediglich der ihnen zugewiesene Solarstromanteil kostenfrei genutzt, wodurch sie ihren Bedarf an Strom von einem Energieversorger reduzieren. Sofern eine Reststrombelieferung notwendig ist, erfolgt diese weiterhin über bestehende Stromlieferverträge.

Erleichterungen (nicht nur) für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke dürfen nun 800 Watt einspeisen statt der bisherigen 600 Watt. Weiterhin entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber, und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll auch dann möglich sein, wenn beim Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Daher werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Die „Steckerfrage“ und technische Details der Anlagen werden aber rechtlich nicht in Gesetzen, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (genauer DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) überarbeitet.

Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen soll ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen. Außerdem wird das Verfahren massentauglich ausgestaltet. Im Solarpaket 1 wird die gesetzliche Grundlage für die erforderliche Datenbank für Einheitenzertifikate geschaffen. Damit werden Regelungen zu Vereinfachungen bei den erforderlichen Anlagenzertifikaten ergänzt.

Für weitergehende Fragen zum Solarpaket 1 werden wir kurzfristige Webinare und Vorträge im Rahmen der Trend + Technik anbieten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Portrait von Stefan Schröder

Stefan Schröder
Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik
stefan.schroeder@sonepar.de

Dieser Beitrag ist ursprünglich im Sonepar-Report der Ausgabe Juni 2024 auf der Seite 10-11 erschienen.

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