Mehr Klimaschutz, weniger gefährliche Stoffe. Zum 25.08.2023 werden deshalb die verbleibenden Typen der Leuchtstofflampe ausgephast. Hersteller dürfen dann innerhalb der EU nur noch Lagerbestände abverkaufen, aber keine neuen Lampen mehr in den Markt bringen.
Rechtliche Grundlage
Maßgeblich hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben aus der EU-Richtlinie RoHS und der Ökodesign- Verordnung „Single Lighting Regulation“.
Zeitplan – Ausphasung Leuchtstofflampe
Zum 25.02.2023 verschwinden dadurch Kompaktleuchtstofflampen und die ringförmige Leuchtstofflampe sukzessive aus dem Markt. Zum 25.08.2023 folgen dann lineare Leuchtstofflampen in T5- bzw. T8-Ausführung. Dies betrifft auch Lampen mit einer Leistung von 18, 36 oder 58 Watt, die in erheblichen Mengen in Leuchten verbaut sind. Nach diesem Stichtag dürfen innerhalb der EU nur noch vorhandene Warenbestände verkauft werden.
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Dieser Beitrag ist ursprünglich in ähnlicher Form im Sonepar-Report der Ausgabe September 2022 auf den Seiten 10/11 erschienen.