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Förderung für Türkommunikation – Gewusst wie!

Intelligente Gegensprechanlagen sind das i-Tüpfelchen für moderne Wohnkonzepte – aber unter Umständen relativ teuer. Was viele nicht wissen: Die KfW unterstützt den Einbau moderner Türkommunikationssysteme mit attraktiven Förderungen.

Wenn’s an der Haustür klingelt, freuen sich die meisten Menschen auf Besuch oder das sehnlich erwartete Paket. Aber gerade für Ältere bedeutet das Klingeln auch Stress: Man muss nachsehen, wer an der Vorgartentür steht, vielleicht noch die Lesebrille für eine Unterschrift suchen oder Geld parat haben. Und schon nach ein paar Sekunden wird der Kurierdienst ungeduldig. Viele Dinge, die schnell gehen sollen, werden im Alter beschwerlich. Hinzu kommt die Angst vor ungebetenen Gästen …

Abhilfe schaffen moderne Video-Türkommunikationsanlagen. Wo früher einfache Gegensprechanlagen einen brüchigen Ton oder ein ungenaues Bild gezeigt haben, übertragen neuartige Anlagen scharfe Bewegtbilder in Farbe, während große Tasten die Bedienung erleichtern. Sie ermöglichen es, das erste Gespräch mit dem Besuch bequem per Liveübertragung aus dem Haus herauszuführen.

Das hat Vorteile: etwa im besagten Fall für ältere Menschen, die nicht auf die Straße hinauseilen müssen, und natürlich beim Thema Einbruchssicherheit. Die Übertragung der Bilder moderner Anlagen ist so naturgetreu, dass auch über die Live-Kamera ein guter erster Eindruck entsteht, wer da eigentlich klingelt. Ist der Besucher suspekt, lässt man die Tür einfach geschlossen – und hat dazu noch eine Aufnahme des ungebetenen Gastes gespeichert. Ein deutliches Plus für die Sicherheit.

Die KfW fördert den Einbau von smarten Türsprechanlagen

„Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW, bevor Sie mit dem Umbau beginnen!“ – Markus Kirchhoff

Aber es gibt einen Haken: Die schicken Systeme, die in sehr ansprechenden, barrierefreien Designs erhältlich sind und Eingangsbereiche mittlerweile auch visuell aufpolieren, kosten mehr als konventionelle Gegensprechanlagen. Zwar rechtfertigt die hohe Qualität in der Regel den Anschaffungspreis. Doch wer ein Haus baut oder renoviert, sucht nach Einsparmöglichkeiten. Und da steht die smarte Türanlage meist oben auf der Liste. Dabei ist vielen Bauherren oder Sanierern gar nicht bewusst, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau wie die Nachrüstung mit Video-TürKommunikationsanlagen in Gebäuden fördert.

Gut erfüllbare Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller juristisch gesprochen eine „natürliche Person“ und Mieter oder Ersterwerber eines Eigentums ist. Eigentümer dürfen außerdem höchstens zwei Wohneinheiten in Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften besitzen. Für Privatpersonen sind diese Auflagen im Normalfall kein Hindernis. Und das bedeutet: bares Geld.

Wer mit einer Gegensprechanlage Barrieren in Wohnungen reduziert oder den Wohnkomfort erhöht, kann 10 % der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro) als Zuschuss bekommen. Heißt, bei Einzelmaßnahmen stehen max. 2.500 Euro Zuschuss zur Verfügung. Möchte der Eigentümer noch etwas mehr tun, z. B. im Rahmen „Standard Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss auf 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten von 50.000 Euro. In der maximalen Betrachtung ist somit ein Zuschuss von 6.250 Euro möglich. Die gilt immer pro Wohneinheit und Antrag.

Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW, bevor Sie mit dem Umbau beginnen!

Was aber bedeutet „förderfähig“? Mit dem Programm 455-B fördert die KfW im „Förderbereich 6“ die folgenden Maßnahmen:

Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag

  • altersgerechte Assistenzsysteme und SmartHome-Anwendungen installieren, etwa
  • baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme, z. B. für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z. B. für Heizung und Beleuchtung
  • baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme, z. B. Wassermelder, Panikschalter und Sturzmelder
  • Bedienelemente modernisieren, z. B. große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe anbringen
  • Stütz- und Haltesysteme einbauen
  • Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z. B. durch Beleuchtung und Gegensprechanlagen

Mit wenig Papierkram zur Förderung

Um auch tatsächlich in den Genuss der Förderung zu gelangen, sind bestimmte Schritte einzuhalten. Zunächst empfiehlt die KfW, geeignete Maßnahmen durch unabhängige Sachverständige feststellen zu lassen. Für die Barrierereduzierung kommen zum Beispiel Wohnberatungsstellen infrage. Sind die planerischen Fragen geklärt, muss ein Antrag für die Förderung gestellt werden. Nach einem positiven Bescheid kann es bereits mit dem Einbau der Video-Türkommunikationsanlage losgehen. Damit Sie am Ende auch Ihr Geld erhalten, müssen Sie sich bei der KfW allerdings noch identifizieren, im Portal die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme bestätigen und entsprechende Rechnungen eines Fachunternehmens beifügen. Für den „Standard Altersgerechtes Haus“ ist zudem eine entsprechende Bestätigung eines Sachverständigen erforderlich. Aber das war’s auch schon. In Summe steht dem Plus an moderner Technik so eine moderate Investition mit wenig „Papierkram“ gegenüber. Der Komfort der Immobilie wird mit realistischen Mitteln deutlich verbessert und der Wert der Immobilien erhöht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Portrait Markus Kirchhoff

Markus Kirchhoff
Akademie/Trainer/
Kommunikationstechnik

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Dieser Beitrag ist ursprünglich im Sonepar-Report der Ausgabe November 2023 auf den Seiten 10–11 erschienen.

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