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Tipps & Tricks

Lichtprojekte umsetzen und Zuschuss kassieren!

Viele kennen das: Eine neue Beleuchtung soll installiert werden, aber das muss noch warten. Andere Projekte sind wichtiger. Was, wenn es 20 Prozent Zuschuss gäbe …?

Und den gibt es, für effiziente Beleuchtung und vom Staat: Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Förderung für Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden aufgelegt (BEG EM). Damit lohnt sich der Austausch einer alten Beleuchtung für Privathaushalte und für Unternehmen jetzt mehrfach. Denn mit der Förderung lassen sich Investitionskosten spürbar senken, gleichzeitig profitieren Kunden sofort von einer besseren Beleuchtung und senken langfristig ihre Energiekosten, Jahr für Jahr.

Noch ein Grund, jetzt die Beleuchtung zu erneuern

Die Europäische Union (EU) verbannt schrittweise Lampen mit zu hohem Verbrauch. Gestartet wurde bekanntermaßen mit der Glühlampe. Als Letztes war die Quecksilberdampflampe betroffen. Jetzt folgen die Kompaktleuchtstofflampe und einige Halogenlampen. Bevor die LED-Lampe kam, wurden diese Lampen noch als Energiesparwunder gesehen. Diese wurden zum 1. September 2021 vom Markt genommen. Denn die LED ist mittlerweile deutlich effizienter und wird Energiesparvorgänger zukünftig ersetzen. Wie aber sieht die Förderung konkret aus und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Hier in Kürze die wichtigsten Fakten und Antworten:

Wer wird gefördert?

Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Wohnungseigentümergemeinschaften, sonstige juristische Personen, Privatpersonen, Freiberufler.

Wie wird gefördert?

Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2021 bis 31.12.2030. Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen 20 % und für die Baubegleitung 50 %. Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

In das Projekt muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro (netto) betragen. Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens 140 Lumen (je Watt bei LED-Lichtbandleuchten) und/oder 120 Lumen (je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen) betragen. Der Lichtstromerhalt muss für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.

Beleuchtung einer Industriehalle
Beleuchtung einer Industriehalle sanieren und 20 % Förderung kassieren (Foto: Tony Tremblay).

Was wird gefördert?

Der Leuchtentausch inklusive Umfeldmaßnahmen, z. B. Kosten für Baustelleneinrichtung, Material, Verlegung, Maler, Installation, Deinstallation und Entsorgung (Lampen für den Einbau in Bestandsleuchten sind nicht förderfähig); Steuerungen z. B. für Tageslicht oder Präsenz inklusive aller Komponenten; Komponenten für ein Energiemanagementsystem; Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung; Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten.

Antragsstellung

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie deren Vertragspartner. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, also vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, durch einen Energieeffizienz-Experten. Der Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid beträgt 24 Monate mit maximal 24 Monaten Verlängerung. Der Energieeffizienz-Experte ist unabhängig zu beauftragen. Planungsund Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

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Lichtplanung mit Sonepar-Experten

Dürfen „alte“ Lampen weiterhin eingesetzt werden?

Eine Frage, die sich wohl viele stellen werden. Deshalb: Niemand muss sich jetzt Sorgen machen, wenn noch „alte“ Lampen im Einsatz sind. Diese Lampen müssen nicht ausgetauscht werden. Auch wenn schon gekaufte Lampen noch im Schrank schlummern, dürfen diese noch eingesetzt werden. Auch Fach- und Einzelhändler dürfen ihre bereits gekauften Artikel weiterverkaufen. Erst ab dem 01.09.2023, erwartet uns dann der nächste große Schritt: Die T8 Leuchtstofflampe (18 W; 36 W; 58 W) wird von der Ausphasung betroffen sein.

Dieser Beitrag ist bereits im Sonepar-Report der Ausgabe September 2021 erschienen.

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